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Der Bund bezuschusst ab 6. Mai 2024 wieder die Anschaffung von neuen Trailern mit energiemindernden Komponenten, welche die Energieeffizienz des Fahrzeugs verbessern. Das Förderprogramm „Energiemindernde Komponenten 2.0“ ermöglicht Zuschüsse bis zu 5.000 Euro je Komponente. Viele Ausstattungsoptionen von Kögel entsprechen dem Förderkatalog.

 Alle Kunden, die sich vom 6. Mai bis 17. Juni 2024 für einen neuen Trailer von Kögel entscheiden, der mit sogenannten energiemindernden Komponenten ausgestattet ist, können Geld sparen. In diesem Zeitraum öffnet sich das Förderfenster für das Programm „Energiemindernde Komponenten 2.0“ (EMK 2.0). Dieses ist die Neuauflage des erfolgreichen EMK von 2023, dessen Mittel zwischenzeitlich aber ausgeschöpft waren. Für das EMK 2.0 stehen ab heute 60 Millionen Euro zur Verfügung. Damit bezuschusst der Bund über das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) Trailer mit Ausstattungsoptionen, deren Einsatz erhebliche Effizienzreserven im Betrieb bieten und die den Energieverbrauch des Lastzugs verringern.

Die Positivliste umfasst unter anderem aerodynamische Anbauteile, rollwiderstandsoptimierte Reifen sowie Trailer mit Leichtbau-Rahmen und Aufbau, volumenoptimiert Modelle, welche einsatzspezifisch die Zahl der Fahrten verringern. Ebenfalls förderfähig sind Auflieger mit besonders effizienten Kühlaufbauten und mit einer Zusatzausstattung zur Erlangung einer Bahnverladbarkeit sowie die Hardware von Telematik-Systemen.

Förderbetrag richtet sich nach Unternehmensgröße

Der Bund fördert 15, 20 oder 25 Prozent des Anschaffungspreises bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro je Komponente. Der Förderbetrag richtet sich nach der Größe des antragstellenden Unternehmens entsprechend der Definition von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Kommen bei einem Auflieger oder Anhänger mehrere energiemindernde Komponenten zum Einsatz, die der Positivliste entsprechen, ist auch die Addition von einzelnen Förderbeträgen möglich. Die Zuschüsse werden bis zum 17. Juni 2024, 24:00 Uhr, oder bis die Mittel erschöpft sind vergeben.

Bauteile, die zur Serienausstattung eines Trailers gehören, oder durch Gesetze für ein Fahrzeug verbindlich vorgeschrieben sind, werden jedoch nicht bezuschusst. Die Art der Beschaffung, ob Kauf, Finanzierung, Miete oder Leasing, spielt keine Rolle. Das Fahrzeug muss aber 24 Monate im Fuhrpark verbleiben.

Liftachse oder optionale Leichtbau-Komponenten sind förderfähig

Kögel bietet gemäß des Unternehmensversprechens ‚Economy meets Ecology‘ zahlreiche Ausstattungsoptionen, die den Anforderungen des Förderkatalogs entsprechen. Dazu zählen spezielle Leichtbau-Komponenten wie Rahmen und Aufbau des Kögel Lightplus, der volumenoptimierte EuroTrailer (Lang-Lkw Typ 1) sowie kranbare Transportlösungen für den kombinierten Verkehr wie die Modelle der Baureihe Kögel Cargo Rail und Lightplus Rail. Auch besonders effizient isolierte Kühlfahrzeuge wie der Kögel Cool und solche mit besonders gewichtsoptimierten Aufbauten wie Kögel Strong&go sind förderfähig.

Zu den förderfähigen Ausstattungsoptionen zählen Reifen der Energieeffizienzklasse A oder B, Lift- und Lenkachsen, Trailer-EBS mit OptiLoad/OptiTurn-Funktion sowie LED-Beleuchtung. Förderfähig sind darüber hinaus Doppelstockeinrichtungen und Kühlaggregate mit elektrischem Antrieb.

Kögel berät Kunden vor der Antragstellung

Flottenbetreiber erhalten von den Ihnen bekannten Kögel Vertriebsexperten Informationen zum Förderprogramm und den förderfähigen Trailern und Komponenten.

Alle Kunden, die im Rahmen des Förderprogramms einen Kögel Trailer mit energiemindernden Komponenten beschaffen, sparen gleich doppelt. Bei der Beschaffung durch die Förderung des Bundes und durch die wegen der optimierten Energieeffizienz günstigeren Betriebskosten während des Fahrzeugeinsatzes. Nicht zuletzt optimieren Unternehmer den CO2-Fußabdruck ihrer Flotte.

 

Ihre Ansprechpartnerin zu dieser Presseinformation:

Isabell Unseld
Public Relations Managerin
Fon +49 151 40203941
Isabell.Unseld@koegel.com

 

Förderprogramm Umweltschutz und -Sicherheit

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Titolo H1